Zweck der Ausschreibung
Mit dem DGR 713 vom 24.07.2023 hat der Regionalrat der Lombardei die Kriterien der neuen Ausgabe der Ausschreibung „Ricerca e Innova“ genehmigt, die darauf abzielt, Investitionen in industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung durch lombardische KMU zu unterstützen, um die technologische und digitale Innovation der Unternehmen zu fördern.Die begünstigten Subjekte
Die Förderung richtet sich an KMU mit operativem Sitz in der Lombardei, die bereits gegründet, im Handelsregister eingetragen und aktiv sind und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags an der Ausschreibung mindestens zwei genehmigte Bilanzen vorweisen könnenDie zulässigen Projekte
Förderfähig sind Projekte, die Aktivitäten in den Bereichen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Prozessinnovation beinhalten. Insbesondere sind folgende Projekte zulässig:a) industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Prozessinnovation (in deren Rahmen auch Aktivitäten zur digitalen Innovation und/oder Transformation enthalten sein können, wie z. B. Advanced Manufacturing Solutions, Additive Manufacturing, Augmented Reality, Simulation, Industrial Internet, Cloud, Cybersecurity, Big Data);
b) industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung;
c) industrielle Forschung und Prozessinnovation;
d) experimentelle Entwicklung und Prozessinnovation;
e) nur industrielle Forschung;
f) nur experimentelle Entwicklung.
Die Förderung
Die Förderung besteht aus einer Kombination aus einem zinsgünstigen Darlehen (Zinssatz 0,5 %) und einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.Die Förderung kann bis zu 80 % der zulässigen Kosten gewährt werden (70 % in Form eines Darlehens und 10 % in Form eines Zuschusses; der Zuschussanteil wird auf bis zu 20 % erhöht für Projekte, die zu den Zielen des europäischen Green Deals beitragen) und bis zu einem Maximum von 800.000 Euro.
Die Laufzeit des zinsgünstigen Darlehens liegt zwischen mindestens 3 Jahren und maximal 7 Jahren, mit einer maximalen tilgungsfreien Zeit bis zur Auszahlung des Restbetrags, die in jedem Fall 30 Monate nicht überschreiten darf.
Die Auszahlung der Förderung kann in maximal zwei Tranchen erfolgen, bestehend aus einer Anzahlung (bis zu maximal 70 % des Darlehensanteils) und dem Restbetrag der Förderung (einschließlich des Restbetrags des zinsgünstigen Darlehens und des Zuschussanteils).