Ausbildung 4.0

Steuergutschrift zur Unterstützung von Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter im Bereich der digitalen Technologien 4.0.

Digitalisierung der Geschäftsprozesse

Der Formationsbonus 4.0 ist eine Maßnahme, die Unternehmen unterstützen soll, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter im Bereich der digitalen Transformation investieren. Es handelt sich um eine Steuergutschrift, die im neuen Nationalen Plan Transition 4.0 vorgesehen ist und eines der wichtigsten Kapitel des italienischen Recovery Funds darstellt.

An welche Unternehmen richtet es sich

Wer kann vom Bonus Formazione 4.0 profitieren

Alle Unternehmen können die Steuergutschrift in Anspruch nehmen, unabhängig von der Rechtsform, dem Wirtschaftssektor sowie dem buchhalterischen oder steuerlichen System. Zugelassen sind sowohl in Italien ansässige Unternehmen als auch Betriebsstätten nicht ansässiger Unternehmen auf dem Staatsgebiet. Der Bonus steht auch nicht kommerziellen Einrichtungen zu, die kommerzielle Aktivitäten ausüben.

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 2 Punkt 18 EU-Verordnung Nr. 651/2014) sowie solche, gegen die Ausschluss sanktionen verhängt wurden.

Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen: Technologien 4.0
  • Big Data und Datenanalyse

  • Cloud- und Fog-Computing

  • Cyber-Security

  • Cyber-physische Systeme

  • Rapid Prototyping

  • Augmented Reality

  • Fortgeschrittene und kollaborative Robotik

  • Mensch-Maschine-Schnittstelle

  • Additive Fertigung

  • Internet der Dinge und der Maschinen

  • Digitale Integration der Geschäftsprozesse

Welche Kosten fallen unter den bonus Formazione 4.0

Infolge der durch das Haushaltsgesetz 2021 vorgenommenen Änderung sind ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Ausgaben für die Steuergutschrift zulässig:

  • Personalkosten für in der Fortbildung befindliche Mitarbeiter
  • Die Kosten für von externen Anbietern erbrachte Fortbildungsmaßnahmen
  • Die Kosten für die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt
  • Die indirekten Gemeinkosten (Miete, Transport, etc.)
  • 100 % der Zertifizierungskosten, die von einem staatlich geprüften Wirtschaftsprüfer bis zu einem Betrag von 5.000 Euro getragen werden

Rückerstattung als Steuergutschrift:

50%

50% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen

40%

40% der förderfähigen Kosten für mittelständische Unternehmen

30%

30% der förderfähigen Kosten für Großunternehmen

Die Steuergutschrift kann in einer einzigen Rate über das F24-Formular verrechnet werden ab der Steuerperiode, die auf die Periode der anrechenbaren Ausgaben folgt.

Bereitstellungsregeln für die Ausbildung 4.0

Die Merkmale der Ausbildungsmaßnahme

Fortbildung für die eigenen Mitarbeiter

Die Fortbildungsmaßnahme muss an das eigene Personal gerichtet sein, unabhängig vom Anstellungsvertrag (befristet, unbefristet, abhängige Beschäftigung, Ausbildung, etc.).

Externe Zertifizierungsstelle

Die Schulung muss von Stellen erbracht werden, die bei der Region oder der autonomen Provinz akkreditiert sind, von Universitäten, von Stellen, die bei interprofessionellen Fonds akkreditiert sind oder über eine europäische Qualitätszertifizierung (ISO 9001:2000 EA 37) verfügen, sowie von höheren technischen Instituten.

Präsenz- oder Online-Schulungen

Die Schulungswege können in Präsenz im Kursraum oder im E-Learning-Modus absolviert werden, sofern die Unternehmen über Kontrollinstrumente verfügen, die die Kontinuität und die Teilnahme der beteiligten Personen gewährleisten können.

Lernkontrollen und Überprüfungen

Die gesetzlichen Vorschriften sehen mindestens 4 Überprüfungen der erworbenen Kenntnisse sowie eine abschließende Endprüfung vor.

Aufbewahrung der Dokumentation

Folgende Unterlagen müssen erstellt und aufbewahrt werden: der Ausbildungsplan mit den Schulungsaktivitäten und -inhalten, die unterzeichneten Namenslisten über die Durchführung der Aktivitäten, die buchhalterischen und administrativen Unterlagen, die buchhalterische Bescheinigung des Revisors, die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Teilnahmebescheinigung sowie der vom externen Bildungsträger erstellte Abschlussbericht.

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