Die Ziele
Ziel des Kammersystems von Emilia-Romagna ist es, durch die Ausschreibung „Digital Export - Jahr 2023“ die Fähigkeit regionaler Unternehmen zu stärken, auf internationalen Märkten zu agieren, indem sie bei der Identifizierung neuer Geschäftsmöglichkeiten in bereits bedienten Märkten sowie bei der Suche nach neuen Absatzmärkten unterstützt werden und so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des produktiven Systems von Emilia-Romagna beitragen.
Die begünstigten Subjekte
Anträge auf die in dieser Ausschreibung vorgesehenen Zuschüsse können von Mikro-, kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden, die in Emilia-Romagna tätig sind. Die begünstigten Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und bis zur Auszahlung der Hilfe die folgenden Voraussetzungen erfüllen:a) bis zum 31.12.2020 ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingetragen sein, ohne Umsatzbeschränkungen;
b) den eingetragenen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Emilia-Romagna haben, mit Ausnahme von Betriebsstätten, die als Lager oder Depot qualifiziert sind,
c) mit der Zahlung der Jahresgebühr der zuständigen Handelskammer auf dem aktuellen Stand sein;
d) mit den Sozialversicherungs- und Versicherungszahlungen sowie -pflichten auf dem aktuellen Stand sein;
e) die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 über „De-minimis-Beihilfen“ einhalten, d. h. mit dem durch diese Ausschreibung gewährten Zuschuss die Obergrenze von 200.000,00 Euro an De-minimis-Beihilfen, die in den letzten drei Jahren erhalten wurden, nicht überschreiten;
f) aktiv sein und nicht Gegenstand von Liquidations-, Konkurs-, Insolvenz- oder anderen Sanierungsverfahren sein.
g) den folgenden Wirtschaftssektoren angehören: Istat Ateco 2007 Klassifizierung (sowohl Primär- als auch Sekundärcodes werden berücksichtigt) - Abschnitt C Verarbeitendes Gewerbe, Divisionen 10 bis 33. Im Falle eines nicht aktualisierten ATECO-Codes muss aus dem im Handelsregister eingetragenen Gesellschaftszweck eine Tätigkeit hervorgehen, die mit den zulässigen Sektoren konsistent ist.
Die zulässigen Projekte
Förderfähig sind Projekte zur Umsetzung von Internationalisierungs- und Vermarktungswegen, die von einzelnen Unternehmen eingereicht werden, um deren Präsenz im Ausland zu stärken und/oder Kanäle und Instrumente zur Förderung im Ausland zu entwickeln.Die Projekte müssen sich auf maximal 2 Auslandsländer beziehen, die aufgrund der Ähnlichkeit der Zielsektoren oder der geografischen Nähe homogen sind (geografische Gebiete sind ausgeschlossen) und in mindestens 2 der unten aufgeführten Tätigkeitsbereiche gegliedert sein, ohne Beschränkungen hinsichtlich der Art und der Höhe der Ausgaben.
Insbesondere müssen sich die Projekte auf Folgendes beziehen:
a) die Entwicklung interner Kompetenzen durch den Einsatz von T.E.M. Temporary Export Manager und D.E.M. Digital Export Manager im Unternehmen, zur Unterstützung des Personals.
b) die Durchführung von B2B- und B2C-Meetings, entweder persönlich oder virtuell aus der Ferne, in Italien oder im Ausland, mit Akteuren der im Projekt identifizierten Zielländer.
c) die Teilnahme an Fachmessen und Fachkonferenzen internationaler Ausrichtung
d) die Durchführung von digitalen Marketingaktivitäten über einen oder mehrere digitale Kanäle. Alle digitalen Marketingaktivitäten müssen zwingend über ein Beratungsunternehmen realisiert werden.
e) der Start und die Entwicklung des Online-Business-Managements
f) die Übersetzung der Inhalte der Unternehmenswebsite in die Fremdsprache des/der Zielland(er) des Projekts, sofern diese der Entwicklung von Werbeaktivitäten dienen;
g) die Verbesserung von Werbe- und Marketingmaterialien in der Fremdsprache des/der Zielland(er) des Projekts.
Die zulässigen Ausgaben
Folgende Ausgabenarten sind zulässig:a) Beratungsleistungen in einem oder mehreren Tätigkeitsbereichen zur Unterstützung des internationalen Handels.
b) im Zusammenhang mit physischen oder virtuellen B2B/B2C-Meetings.
c) im Zusammenhang mit der persönlichen Teilnahme an internationalen Fachmessen und Fachkonferenzen als Aussteller.
d) im Zusammenhang mit digitalen Marketingaktivitäten.
e) im Zusammenhang mit dem Start und der Entwicklung des Online-Business-Managements.
f) im Zusammenhang mit der Unternehmenswebsite.
g) im Zusammenhang mit Werbematerial
Die Förderung
Die Förderungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in einer maximalen Höhe von 50 % der zulässigen Ausgaben gewährt. Der maximale Einzelzuschuss beträgt 10.000,00 Euro und der minimale 5.000,00 Euro, bei zulässigen Gesamtausgaben von 20.000,00 Euro.Die in dieser Ausschreibung vorgesehenen Zuschüsse werden im Rahmen des „De-minimis-Regimes“ gewährt.
Die Einreichung des Antrags
Die Frist für die Einreichung des Antrags, die ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat, erstreckt sich vom 09. Oktober 2023, 12:00 Uhr, bis zum 27. Oktober 2023, 14:00 Uhr.Kontaktieren Sie uns für unverbindliche Informationen! Wir erinnern daran, dass Glacom auf Success-Fee-Basis arbeitet!