Was ist die Steuergutschrift für Investitionsgüter?
Es ist ein Instrument, um Unternehmen zu incentivieren, in neue materielle und immaterielle Investitionsgüter zu investieren, die der technologischen und digitalen Transformation der Produktionsprozesse dienen.Die Steuergutschrift, die für Investitionen bis zum 30. Juni 2026 gewährt wird, sofern bis zum 31. Dezember 2025 die entsprechende Bestellung vom Verkäufer angenommen wurde und Anzahlungen in Höhe von mindestens 20 % der Anschaffungskosten geleistet wurden), wird unter den folgenden Bedingungen anerkannt:
1. Materielle Investitionsgüter 4.0
- 20 % für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro
- 10 % für Investitionen über 2,5 Millionen Euro bis zu einer Grenze der insgesamt zulässigen Kosten von 10 Millionen Euro
- 5 % für Investitionen zwischen 10 Millionen Euro und einer Grenze der insgesamt zulässigen Kosten von 20 Millionen Euro
2. Immaterielle Investitionsgüter 4.0
- 10 % der Kosten bis zu einer maximalen Grenze der zulässigen Kosten von 1 Million Euro
Merkmale der Förderung
Die Steuergutschrift richtet sich an alle auf italienischem Staatsgebiet ansässigen Unternehmen; ausgenommen sind Unternehmen in:- freiwilliger Liquidation
- Insolvenz
- zwangsweisen Verwaltungsliquidation
- präventivem Vergleich ohne Fortführung des Unternehmens
- anderen Insolvenzverfahren
Die Steuergutschrift kann ausschließlich in Form einer Verrechnung in drei gleich hohen Jahresraten genutzt werden, beginnend mit dem Jahr der Inbetriebnahme (für Standardgüter) oder der Vernetzung (für 4.0-Güter). Für technologisch fortschrittliche Güter (materielle und immaterielle) sind die Unternehmen verpflichtet, ein einfaches technisches Gutachten eines Ingenieurs oder eines Sachverständigen vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Güter technische Merkmale aufweisen, die sie in die genannten Anhänge A und B einschließen und dass sie mit dem unternehmensweiten Produktionsmanagementsystem oder dem Liefernetzwerk vernetzt sind. Für Güter mit einer Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als 300.000 Euro ist eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters ausreichend.