Die begünstigten Subjekte
Die Maßnahme steht Unternehmen mit gesetzlichem und operativem Sitz in Italien offen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:- mindestens 2 Bilanzen beim Unternehmensregister (Registro Imprese) hinterlegt haben
- einen Exportumsatz von mindestens 10 % der letzten Bilanz aufweisen
Förderfähige Ausgaben
Digitale Transformation:- Integration und digitale Entwicklung von Unternehmensprozessen
- Erstellung/Modernisierung von Organisations- und Managementmodellen unter digitalen Gesichtspunkten
- Investitionen in technologische Ausrüstung, Softwareprogramme und digitale Inhalte
- Beratungen im digitalen Bereich
- Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Industrie 4.0 (Big Data, Cloud, Virtual Reality, Augmented Reality usw.)
Ökologische Transformation
- Investitionen zur Energie- und Wassereffizienz usw.
- Ausgaben für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Umweltzertifizierungen
Merkmale der Förderung
Zinsgünstiges Darlehen (maximale Laufzeit 6 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfreie Zeit) mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro; der maximal finanzierbare Betrag muss dem niedrigeren der folgenden Werte entsprechen:- 35 % der durchschnittlichen Erlöse der letzten zwei Bilanzen und:
a) 500.000 Euro für Kleinstunternehmen
b) 2,5 Millionen Euro für KMU und innovative KMU
c) 5 Millionen Euro für andere Unternehmen
Die (bewilligte) Finanzierung kann bis zu 50 % für Investitionen in die digitale und/oder ökologische Transformation verwendet werden. Der verbleibende Teil von bis zu 50 % dient der Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens.
Dieser letzte Anteil kann erhöht werden auf:
- 70 % des bewilligten Betrags für Unternehmen, die eine Steigerung der Energiekosten von 100 % erfahren haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Auslandsumsatz von mindestens 20 % aufweisen
- 80 % für Unternehmen mit Interessen in den westlichen Balkanregionen
- 90 % für Unternehmen in Gebieten, die von Überschwemmungen betroffen sind, die ab dem 1. Mai 2023 aufgetreten sind (Anhang 1 DL 61/2023)