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Ausschreibung KMU-Investitionen - Linie Unternehmensentwicklung

Die Maßnahme „Investitionen – Linie Unternehmensentwicklung“ hat zum Hauptziel, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der lombardischen KMU durch die Bereitstellung von Finanzierungen und Beiträgen zu konsolidieren, die Investitionsprojekte erleichtern können.

Giuseppe Di Lorenzo
Giuseppe Di Lorenzo · 08 2023
In diesem Zusammenhang wurden 2 Interventionsbereiche festgelegt:
  • Bereich 1
    Unternehmensentwicklung Lombardei: richtet sich an KMU und MidCaps mit operativem Sitz in der Lombardei, an dem die Investition getätigt werden soll
     
  • Bereich 2
    Unternehmensentwicklung in Gebieten, die regionale Beihilfen erhalten: richtet sich an KMU und MidCaps mit operativem Sitz in den Zonen gemäß Art. 107.3.c AEUV, an dem die Investition getätigt werden soll

Wer kann von der Investitionsförderung für KMU profitieren?

Anträge können von KMU und MidCaps gestellt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) sie sind ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister eingetragen, mit mindestens zwei hinterlegten Bilanzen
b) sie verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen operativen Sitz in der Lombardei
c) sie fallen in die Klassifizierung von 1 bis 10 gemäß der Credit-Scoring-Methodik


Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen mit primärem oder vorherrschendem Istat Ateco 2007 Code Abschnitt A (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei), mit Ausnahme der im Register für agromechanische Unternehmen eingetragenen
- Unternehmen mit primärem oder vorherrschendem Istat Ateco 2007 Code Abschnitt A (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei), mit Ausnahme der im Register für agromechanische Unternehmen eingetragenen
- große Verkaufsstellen (mit einer Fläche von mehr als 1.500 qm in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und mehr als 2.500 qm in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern)
- Unternehmen, die im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakprodukten tätig sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- insolvente Unternehmen

Förderfähige Projekte

Folgende Projekte sind für die Förderung zulässig:
1. Projekte zur Modernisierung und produktiven Erweiterung;
2. mit einem Mindestbetrag von 100.000,00 Euro und einem maximal förderfähigen Betrag von 3.000.000,00 Euro;
3. „für KMU, die sich für die Beihilmeregelungen gemäß Art. 14 oder Art. 17 der GBER-Verordnung entscheiden“ in materiellen und/oder immateriellen Vermögenswerten, um eine neue Betriebsstätte zu errichten, eine bestehende Betriebsstätte zu erweitern, die Produktion einer Betriebsstätte durch neue zusätzliche Produkte zu diversifizieren oder den gesamten Produktionsprozess einer bestehenden Betriebsstätte grundlegend zu transformieren
4. die ausschließlich an einem operativen Sitz in der Lombardei realisiert werden* Die Projekte müssen innerhalb von 15 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung des Bewilligungsbescheids der Förderung umgesetzt werden

Zulässige Ausgaben:
a) Kauf und Installation von Maschinen, Produktionsanlagen, Ausrüstungen, Hardware und Möbeln, die zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind;
b) Kauf von Software und Nutzungslizenzen; Kosten für Cloud- und SaaS-Softwaredienste für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten, zulässig nur für die De-minimis-Regelung und Art. 14 der GBER;
c) Erwerb von Marken, Patenten und Produktionslizenzen;
d) Maurerarbeiten, Sanierungsarbeiten und Anlageninstallationen, sofern sie direkt mit der Installation der unter Punkt a) genannten Güter verbunden und funktional erforderlich sind, bis zu einer Grenze von 20 % dieser Ausgabenposition.

Für die oben genannten Ausgaben gelten folgende Kriterien:
- sie müssen dem operativen Sitz in der Lombardei zugeordnet werden können
- sie müssen nach dem Datum der Antragseinreichung getragen worden sein (Rechnung und Zahlungsbeleg).
Anzahlungen vor diesem Datum sind nicht zulässig

Nicht zulässig sind:
- Ausgaben für den Kauf von Grundstücken
- Ausgaben für die Miete von Grundstücken, Gebäuden und Immobilien
- durch Leasing getragene Ausgaben
- Ausgaben für den Kauf von Gebrauchtgütern
- Ausgaben für internes Personal
- Ausgaben für Notariatsakte und Registrierungen
- Ausgaben für Verbrauchsmaterialien
- Transportkosten


Merkmale der Förderung

Die in der Ausschreibung vorgesehene Förderung besteht aus:
  • einer kostenlosen regionalen Garantie für ein mittel- bis langfristiges Darlehen, das von den Finanzierungsinstituten gewährt wird und dazu dient, die für die Investition erforderlichen finanziellen Mittel zu beschaffen, mit folgenden Merkmalen: Mindestlaufzeit 3 Jahre und maximal 6 Jahre mit - maximal 2 Jahren tilgungsfreien Zeit - bis zu einem Höchstbetrag von 2.850.000,00 Euro
  • einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (in maximaler Höhe von 15 % für Bereich 1 und 30 % für Bereich 2).
Der Zuschuss wird als Prozentsatz der gesamten zulässigen Ausgaben je nach angewandter Beihilferegelung bestimmt, während das durch die Garantie abgesicherte Darlehen dazu dient, den nicht durch den Zuschuss gedeckten Teil zu finanzieren, bis zu einer vollständigen Deckung von 100 % der zulässigen Investition. In jedem Fall darf die Summe aus Darlehen und Zuschuss 3 Millionen Euro nicht überschreiten.

Der Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung, zusammen mit dem Finanzierungsbeschluss eines Finanzierungsinstituts, kann ausschließlich online über die Plattform Bandi online unter www.bandi.regione.lombardia.it ab 10:30 Uhr am 13. Juni 2023 eingereicht werden.

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