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Digitalisierung und Steigerung der Produktionseffizienz von Unternehmen in Piemont

Ausschreibung zur Unterstützung von Unternehmensinvestitionen in der Region Piemont in den Bereichen Digitalisierung und produktive Ökosustainability.

Carlo Zanotti
Carlo Zanotti · 30 2023

Die Ziele

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Piemont durch die Konsolidierung von Unternehmen, Innovation und Diversifizierung der Produkte, die Entwicklung von Sektoren mit höherem Wachstumspotenzial sowie die Vernetzung zwischen verschiedenen Sektoren und Akteuren;
  • Förderung der nachhaltigen Transformation des Territoriums und des Produktionssystems unter Nutzung sowohl der Chancen des grünen Übergangs und der Resilienz als auch der digitalen Transformation;
  • Unterstützung der Aktualisierung von Kompetenzen im Einklang mit den Anforderungen der intelligenten Spezialisierung und des industriellen Übergangs sowie die Schaffung von Berufsprofilen, die unmittelbar auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagieren;
  • Begleitung des Zusammenhalts und der nachhaltigen territorialen Entwicklung, der integrierten Entwicklung und der Verringerung territorialer Ungleichgewichte

Finanzielle Ausstattung
- 50.000.000 Euro für die Linie a) Digitalisierung von Unternehmen (Maßnahme I.1ii.2 Förderung des digitalen Übergangs des unternehmerischen Systems)
- 30.000.000 Euro für die Linie b) Produktive Effizienzsteigerung von Unternehmen (Maßnahme I.1iii.1 Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und des nachhaltigen Übergangs des regionalen Produktionssystems)

Die begünstigten Subjekte

KMU, einschließlich Kleinstunternehmen; kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (im Folgenden: Mid-Cap-Unternehmen).


Die zulässigen Projekte

Zulässig sind Projekte mit folgenden finanziellen Dimensionen (netto MwSt.):
- für Kleinst- und kleine Unternehmen ein Mindestbetrag von 50.000 €;-für mittlere Unternehmen ein Mindestbetrag von 100.000 €;
- für Mid-Cap-Unternehmen ein Mindestbetrag von 250.000 €.

Die finanzierten Maßnahmen müssen zu mindestens einem der folgenden spezifischen Ziele der regionalen Strategie für nachhaltige Entwicklung (SRSvS) beitragen:
✔Erhöhung der Nachhaltigkeit von Produkten und Produktionsprozessen, auch durch die Nutzung des vollen Potenzials innovativster Technologien
✔Unterstützung der Entwicklung neuer hochinnovativer Produktionsspezialisierungen, basierend auf dem Paradigma der Wirtschaft
✔ Förderung der technologischen Innovation und des Übergangs des Produktionssystems ✔Verbreitung von Systemen zur Zertifizierung der Umweltnachhaltigkeit (LCA, CO2-Fußabdruck usw.) für Rohstoffe und in den Aktivitäten der Unternehmen
✔ Reduzierung der Abfallproduktion und Förderung der korrekten Nutzung von Biomasse

Die zulässigen Ausgaben

1. Ausgaben für den Erwerb von Maschinen und Anlagen oder für die Lieferung von Komponenten, die für die Durchführung der Tätigkeit funktional sind, wie der Erwerb von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen für die Produktion, fabrikneu oder generalüberholt, einschließlich: Erwerb von Software und Hardware, Erwerb von sauberen Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit Nullemissionen (ausgenommen Kategorie M1),
2. Erwerb von Photovoltaikmodulen als Zubehör zum Hauptinvestitionsprojekt und bis zu einer maximalen Grenze von 20 % der zulässigen Ausgaben;
3. Ausgaben für die Installation und Montage der Anlagen, einschließlich Maurerarbeiten, ausschließlich im Dienste der in der vorangegangenen Punkt genannten Güter, bis zu einer Grenze von 20 % der entsprechenden Investitionen;
4. Ausgaben für geistige Eigentumsrechte, beschränkt auf den Erwerb von Patenten, Know-how und nicht patentierten technischen Kenntnissen, die für das Projekt instrumentell sind, einschließlich Lizenzen, bis zu einer Grenze von 10 % der zulässigen Ausgaben;
5. Ausgaben für Planung und Entwicklung, die eng mit dem Investitionsprojekt verbunden und funktional dafür sind, verstanden als externe Kosten für die Planung und Entwicklung des spezifischen Produkts/Prozesses, einschließlich der Kosten für Zertifizierungen.

Eingeschlossen sind Machbarkeitsstudien, die vor der Einreichung des Antrags begonnen wurden, sofern sie nach dem 07.10.2022 liegen und in engem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen.


Die Förderung

Kombiniertes Finanzinstrument mit nicht rückzahlbarem Zuschuss (nur KMU). Die geförderte Finanzierung kann bis zu 100 % der zulässigen Kosten abdecken und besteht zu 70 % aus zinslosen Mitteln des PR FESR 2021/2027 und zu den restlichen 30 % aus Bankmitteln; zudem ist ausschließlich für KMU die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 20 %) vorgesehen.


Die Einreichung des Antrags

Der Förderantrag muss ausschließlich elektronisch bis zum 31.01.2024, 12:00 Uhr, über die Website der Region Piemont eingereicht werden. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir erinnern Sie zudem daran, dass Glacom auf Success-Fee-Basis arbeitet.

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