AN WEN RICHTET ES SICH
Die Maßnahme richtet sich an Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen der Kunststoff- und Textilbranche in der Lombardei, die im Unternehmensregister eingetragen und aktiv sind.WAS WIRD FINANZIERT
Zulässig sind Projekte, die sich auf einen oder mehrere der folgenden Interventionsbereiche beziehen:• Aufwertung von Produktionsrückständen als Rohstoff und Einführung von Nebenprodukten in den Produktionszyklus;
• Maßnahmen zur Wiederverwendung von Verpackungen am Ende ihres Lebenszyklus (z. B. Pfandsysteme), Wiederverwendung von Produkten oder Verlängerung des Lebenszyklus (z. B. Reverse-Logistik-Praktiken oder Umwandlung des Produkts in eine Dienstleistung);
• Änderungen an den Produktionslinien zur: Herstellung von Produkten/Verpackungen mit geringerem Rohstoffeinsatz; Reduzierung oder Nutzung eigener Produktionsabfälle/Verschnitte; Einführung von „End-of-Waste“-Materialien;
• Änderungen an den Produktionslinien infolge einer Produktneugestaltung zur Verbesserung des Lebensendes, auch unter Verwendung alternativer Materialien;
• innovative Projekte mit Übertragbarkeits- und Skalierbarkeitseigenschaften: für die Abfallsammlung zur Optimierung der Vorbereitungsprozesse für die Wiederverwendung oder das Recycling; für Vorbereitungsprozesse zur Wiederverwendung oder zum Recycling von Kunststoffabfällen, kompostierbaren Biokunststoffabfällen und Textilabfällen.
Folgende nach der Antragstellung getätigte Ausgaben sind zulässig:
• Investitionsgüter, Maschinen, Automatisierungssysteme und adaptive Technologien, Produktionsanlagen, Ausrüstungen und Einrichtungen (einschließlich Revamping);
• Hardware (ausgenommen Smartphones, Tablets und Mobiltelefone);
• Software, Nutzungslizenzen und Softwaredienste (max. 5 %);
• Registrierung und Entwicklung von Marken und Patenten, Qualitätszertifizierungen, technische Zertifizierungen, REACH-Registrierung, Erwerb von Produktionslizenzen;
• Bau- und Installationsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation der unter Punkt 1 genannten Güter sowie Planungs- und Bauleitungskosten (max. 25 %);
• allgemeine Kosten, die mit einer Pauschalsatz von 7 % der zulässigen Ausgaben der vorangegangenen Punkte ermittelt werden.