Die begünstigten Personen
Folgende können von den Vergünstigungen profitieren:a) sie sind ordnungsgemäß gegründet und im Unternehmensregister eingetragen
b) sie sind überwiegend oder primär im verarbeitenden Gewerbe und/oder im Bereich der Dienstleistungen für produzierende Unternehmen und/oder im Tourismussektor und/oder im Handelssektor tätig
c) im letzten eingereichten Abschluss beläuft sich der Betrag der Umsatzerlöse aus Verkäufen und Leistungen auf mindestens 100.000,00 Euro
d) sie unterliegen keinem Insolvenzverfahren und befinden sich nicht im Zustand des Konkurses oder der Liquidation
Die förderfähigen Projekte
Die förderfähigen Projekte müssen die Implementierung einer oder beider der folgenden Technologiearten vorsehen:a) ermöglichende Technologien, die im Nationalen Plan Unternehmen 4.0 identifiziert wurden. Im Einzelnen:
- Advanced und Additive Manufacturing,
- Erweiterte Realität (Augmented Reality), Simulation,
- Horizontale und vertikale Integration,
- Industrielles Internet,
- Cybersecurity, Big Data und Analytics;
b) Technologien im Zusammenhang mit digitalen Lieferkettenlösungen, die darauf abzielen, Folgendes zu optimieren:
- die Verwaltung der Distributionskette
- Software
- digitale Plattformen und Anwendungen zur Verwaltung und Koordinierung logistischer Prozesse
- andere Technologien, einschließlich E-Commerce- und Online-Zahlungssysteme
Die Projektanforderungen
a) Vorsehen der Realisierung von Investitionen oder von Aktivitäten zur Prozessinnovation oder Organisationsinnovationb) Beginn nach der Einreichung des Antrags auf Zugang zu den Vergünstigungen;
c) Umsetzung im Rahmen einer Produktionseinheit eines auf nationalem Territorium ansässigen Unternehmensd) Vorsehen eines Ausgabenbetrags zwischen 50.000 und 500.000 Euro;e) eine maximale Dauer von 18 Monaten ab dem Datum des Bescheids über die Gewährung der Vergünstigungen
Die Förderung der Ausschreibung Digital Transformation
Die im Rahmen der Ausschreibung vorgesehene Förderung entspricht 50 % der zulässigen Kosten und setzt sich wie folgt zusammen:a) 10 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss
b) 40 % in Form eines zinsgünstigen Darlehens, in halbjährlichen Raten und mit einer maximalen Laufzeit von 7 Jahren