• #

Frauenunternehmensfonds Invitalia

Der Fondo impresa femminile ist der nationale Anreiz zur Unterstützung der Gründung und Konsolidierung von Unternehmen unter weiblicher Führung, gefördert vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung.

Giuseppe Di Lorenzo
Giuseppe Di Lorenzo · 09 2023

Die begünstigten Personen

Die in diesem Kapitel genannten Vergünstigungen können von Frauenunternehmen mit eingetragenem Sitz und/oder Betriebsstätte auf dem gesamten nationalen Territorium in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Vergünstigung seit weniger als zwölf Monaten bestehen. Anträge auf Zugang zu den in diesem Kapitel vorgesehenen Vergünstigungen können auch von natürlichen Personen gestellt werden, die beabsichtigen, ein Frauenunternehmen zu gründen.


Die zulässigen Maßnahmen

1. Zulässig für die in diesem Kapitel vorgesehenen Vergünstigungen sind Initiativen, die Investitionsprogramme für die Gründung und den Start eines neuen Frauenunternehmens vorsehen, bezogen auf:
a) die Herstellung von Waren in den Bereichen Industrie, Handwerk und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte;
b) die Erbringung von Dienstleistungen in jedem beliebigen Sektor;
c) Handel und Tourismus.

2. Die in Absatz 1 genannten Initiativen müssen:
a) innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Übermittlung des vom begünstigten Frauenunternehmen gegengezeichneten Bewilligungsbescheids über die Vergünstigungen realisiert werden, andernfalls werden die gewährten Vergünstigungen widerrufen. Auf begründeten Antrag des Unternehmens kann die zuständige Stelle eine Verlängerung von höchstens sechs Monaten genehmigen;
b) zulässige Ausgaben vorsehen, die 250.000,00 Euro netto zzgl. MwSt. nicht übersteigen.


Die zulässigen Ausgaben

a) materielle Vermögenswerte, insbesondere fabrikneue Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen, sofern diese mit der Unternehmenstätigkeit konsistent und funktional sind und ausschließlich der geförderten Initiative dienen;
b) immaterielle Vermögenswerte, die für die Tätigkeit der geförderten Initiative erforderlich sind;
c) Cloud-Dienste, die für die tragenden Prozesse der Unternehmensführung funktional sind;
d) Angestellte, die nach dem Datum der Antragstellung unbefristet oder befristet eingestellt wurden und funktional bei der Umsetzung der geförderten Initiative eingesetzt werden;
e) Betriebsmittelbedarf im Rahmen von 20 % (zwanzig Prozent) der insgesamt als zulässig erachteten Ausgaben.

Für den Betriebsmittelbedarf müssen die Ausgaben mit der Initiative konsistent sein, und die Vergünstigungen können für die Zahlung der folgenden Ausgabenposten verwendet werden:
a) Rohstoffe, Hilfsstoffe, Verbrauchsmaterialien;
b) Dienstleistungen ordentlicher Art, die für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit zwingend erforderlich sind;
c) Nutzung von Vermögenswerten Dritter, einschließlich Mietkosten und Leasinggebühren; d) Garantiegebühren gemäß Artikel 17, Absatz 3. - Im Hinblick auf die Zulässigkeit müssen die Ausgaben in Übereinstimmung mit den geltenden Buchhaltungs- und Steuervorschriften verbucht werden.

Die in Absatz 2, Buchstaben a) und b) genannten Investitionsgüter dürfen ausschließlich für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit verwendet werden.

- Die Ausgaben müssen über ein oder mehrere gewöhnliche Girokonten bezahlt werden, die auf das begünstigte Frauenunternehmen lauten.
- In jedem Fall sind nur diejenigen Ausgaben zulässig, die basierend auf dem Datum der entsprechenden Rechnungen oder anderer Belegdokumente nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Vergünstigung getätigt wurden.

Der vom Fondo Impresa Femminile Invitalia gewährte Beitrag

Nicht rückzahlbarer Zuschuss:
a) für Programme mit zulässigen Ausgaben von höchstens 100.000,00 Euro werden die Vergünstigungen bis zu einer Deckung von 80 % der zulässigen Ausgaben gewährt, jedoch bis zu einem maximalen Beitragsbetrag von 50.000,00 Euro.
b) Für Frauen in Arbeitslosigkeit, die ein Einzelunternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, wird der maximale Deckungsgrad der zulässigen Ausgaben auf 90 % erhöht, wobei die Beitragsgrenze von 50.000,00 Euro bestehen bleibt.

Wir haben einige Artikel ausgewählt, die Sie interessieren könnten.

09/06/2023

Ein neues Unternehmen gründen: verfügbare Förderungen für Start-ups

Die Gründung eines Unternehmens ist sehr anspruchsvoll und riskant, aber sie ist die Grundlage unseres Wirtschaftssystems. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Anreize für die Entwicklung und unternehmerische Initiative, die verschiedene Formen angenommen haben und je nach Alter der Gesellschafter, dem Sektor, in den investiert werden soll, und dem Sitz des Unternehmens aktiviert werden können.

  • #
08/05/2023

Ausschreibung KMU-Investitionen - Linie Unternehmensentwicklung

Die Maßnahme „Investitionen – Linie Unternehmensentwicklung“ hat zum Hauptziel, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der lombardischen KMU durch die Bereitstellung von Finanzierungen und Beiträgen zu konsolidieren, die Investitionsprojekte erleichtern können.

  • #
07/07/2023

Ausschreibung Digitale Transformation - Invitalia-Anreize

Die Ausschreibung zielt darauf ab, Projekte zur Digitalisierung der Produktionsprozesse und zum technologischen Übergang im Sinne von Industrie 4.0 für kleine und mittlere italienische Unternehmen abzuschließen und zu unterstützen.

  • #
🚀We are hiring!

We are hiring!

Glacom