- die Wassereinsparung;
- die Reduzierung des Einsatzes chemischer Substanzen;
- die Nutzung von Nebenprodukten
An wen es sich richtet
Zugang zum Innovationsfonds in der Landwirtschaft haben einzelne oder verbundene KMU, einschließlich Genossenschaften und deren Verbände, die im Handelsregister mit der Qualifikation als Folgendes eingetragen sind:- landwirtschaftlicher Betrieb;
- Fischereibetrieb;
- landmaschinentechnischer Betrieb
Was finanziert wird
Der Landwirtschaftsfonds finanziert Investitionen in technologische Innovationen in Höhe von mindestens 70.000,00 Euro und höchstens 500.000,00 Euro.Die förderfähigen Kosten betreffen:
1. Erwerb von Maschinen, Instrumenten und Ausrüstungen für die Landwirtschaft. Insbesondere:
a. Maschinen, auch Antriebs- und Arbeitsmaschinen;
b. Instrumente und Vorrichtungen zum Be- und Entladen, zum Transport, zum Wiegen und zur automatischen Sortierung von Teilen;
c. automatisierte Hebe- und Manipulationsvorrichtungen;
d. Drohnen;
e. Fahrerlose Transportsysteme (AGV) sowie flexible Förder- und Transportsysteme und/oder solche mit Teileerkennung;
f. Ausrüstungen für Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln und für das Ausbringen von Düngemitteln;
2. Erwerb von nicht straßenzugelassenen mobilen Maschinen für die Land- und Tierwirtschaft;
3. Erwerb von Maschinen und Ausrüstungen für die Tierwirtschaft, die sich durch ein hohes technologisches Niveau und Automatisierungsgrad auszeichnen, wie:
a. Maschinen, deren Funktion durch computergestützte Systeme gesteuert oder über entsprechende Sensoren und Antriebe verwaltet wird;
b. Werkzeugmaschinen und Anlagen zur Herstellung von Produkten durch die Umformung von Materialien und Rohstoffen;
c. In-Process-Überwachungssysteme zur Sicherstellung und Rückverfolgung der Produkt- oder Prozessqualität, die eine dokumentierbare Qualifizierung der Produktionsprozesse ermöglichen und an das Fabrik-Informationssystem angebunden sind.
4. Erwerb von landwirtschaftlichen Traktoren, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 fallen, mit Stage-V-Motorisierung.
Die Förderung
Der Fonds sieht zwei Arten der Förderung vor:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Finanzierung mit Ismea-Garantie
Für landwirtschaftliche KMU beträgt der Zuschuss:
- bis 100.000 Euro: 48,75% (60% für junge Unternehmer);
- von 100.001 bis 200.000 Euro: 42,25% (52% für junge Unternehmer);
- von 200.001 bis 300.000 Euro: 35,75% (44% für junge Unternehmer);
- von 300.001 bis 500.000 Euro: 29,25% (36% für junge Unternehmer).
Für landmaschinentechnische KMU beträgt der Zuschuss:
- bis 100.000 Euro: 95%
- von 100.001 bis 200.000 Euro: 90%
- von 200.001 bis 300.000 Euro: 80%
- von 300.001 bis 500.000 Euro: 70%
*für Letztere ist die De-minimis-Regelung zu berücksichtigen
Die ISMEA-Garantie (nicht anwendbar auf landmaschinentechnische KMU) deckt eine Finanzierung von maximal 95% des Gesamtinvestitionswertes ab, wobei die Garantie bis zu 80% der beantragten Finanzierung greift .