Was ist die F&E-Steuergutschrift?
Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung ist ein Instrument der geförderten Finanzierung, das direkt darauf abzielt, Investitionen in Innovationen von Unternehmen zu fördern.Diese Förderung, eingeführt durch das Gesetzesdekret 145 von 2013 und konzipiert im Rahmen des nationalen Industrieplans 4.0, richtet sich an jede Art von Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen, nicht kommerzielle Einrichtungen, landwirtschaftliche Betriebe, Konsortien; ausgenommen sind Unternehmen in einem Insolvenzverfahren), die in diesen Bereichen investieren, unabhängig von Größe, Betriebssektor, Buchhaltungsregime oder Rechtsform.
Der Forschungs- und Entwicklungsbonus wird im Jahr 2022 zu den gleichen Bedingungen zugänglich sein, die für das auslaufende Jahr vorgesehen sind; Bedingungen, die eine leichte Senkung (von 20 % auf 10 %) erfahren werden, bedingt durch die Verlängerung der Laufzeit des Bonus bis zum 31. Dezember 2031.
Die Steuergutschrift kann ausschließlich auf dem Weg der Verrechnung in drei gleichen jährlichen Raten genutzt werden, beginnend mit der Steuerperiode nach der Entstehungsperiode.
Was versteht man unter Forschung und Entwicklung?
Zunächst muss der Begriff Forschung und Entwicklung abgegrenzt werden. Unter Forschung versteht man sowohl die Grundlagenforschung: die Gesamtheit von Studien, Untersuchungen und Experimenten zur Erlangung neuer Kenntnisse, die einen allgemeinen - rein erkenntnisorientierten - Zweck haben, "ohne direkte kommerzielle Anwendung"; als auch die industrielle Forschung mit spezifischen Zielen in Bezug auf einen einzelnen Prozess oder ein Produkt.Unter Entwicklung versteht man die Anwendung vorhandener Kenntnisse bei der Herstellung von Materialien, Geräten, Prozessen, Systemen oder Dienstleistungen, die neu oder wesentlich verbessert sind.
In jedem Fall fallen gewöhnliche oder periodische Änderungen an bestehenden Produktionsprozessen oder Dienstleistungen nicht unter diese Definitionen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auch in Bereichen außerhalb des wissenschaftlichen und technologischen Sektors durchgeführt werden können, wie zum Beispiel im historischen Bereich, in der Bildung und Ausbildung.
Um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Projekt die Merkmale aufweist, um als Forschung und Entwicklung zu gelten, müssen folgende Fragen gestellt werden:
1. Ist es eine Neuheit?
2. Ist es kreativ?
3. Ist das Ergebnis ungewiss?
4. Kann ich die Kenntnisse, die ich entwickle, übertragen oder reproduzieren?
5. Wurde meine Forschung geplant und ist sie das Ergebnis einer systematischen Tätigkeit?
6. Besteht ein finanzielles Risiko und ein Risiko des technischen Scheiterns?
Saisonale Änderungen, Designänderungen an Produkten oder Herstellungsprozessen sowie qualitative und quantitative Verbesserungen, die aus der Nutzung von Produktionssystemen resultieren, die denen, die bereits verwendet werden, ähnlich sind, gelten nicht als F&E-Aktivitäten.

Merkmale der Förderung
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Investition und im Gegensatz zu den Vorjahren hängt die Steuergutschrift von den Personalausgaben oder den Arbeitsverträgen für dieselbe Forschungs- und Entwicklungs-/Innovationsaktivität ab:- Für Forschung und Entwicklung wird eine Steuergutschrift in Höhe von 20 % bis zu einer Obergrenze von 4 Millionen gewährt. Die Förderung betrifft Aktivitäten der Grundlagenforschung, der Industrieforschung und der experimentellen Entwicklung im wissenschaftlichen oder technologischen Bereich.
- Technologische Innovation: eine Steuergutschrift in Höhe von 10 % bis zu 2 Millionen Euro. Zulässige innovative Aktivitäten sind Design- und ästhetische Konzeptionsarbeiten, die von Unternehmen aus den Sektoren Textil und Mode, Schuhwerk, Optik, Goldschmiedekunst, Möbel und Einrichtung sowie Keramik für die Konzeption und Realisierung neuer Produkte und Musterkollektionen durchgeführt werden.
- Ökologische Transition: Steuergutschrift von 15 % bei einem Höchstbetrag von 2 Millionen Euro. Es handelt sich hierbei um Aktivitäten der technologischen Innovation, wie oben definiert, die jedoch auf die Realisierung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten oder Produktionsprozessen zur Erreichung eines Ziels der ökologischen Transition oder der digitalen Innovation 4.0 abzielen.
- Design, ästhetische Konzeption und Software-bezogene Aktivitäten: Steuergutschrift von 10 % bis zu 2 Millionen Euro
Im Vergleich zur technologischen Innovation muss sich die Aktivität der ökologischen Transition daher auf die Innovation von Produktionssystemen konzentrieren, die eine positive Auswirkung auf die Umwelt haben.
Offensichtlich gilt Folgendes nicht als für die Steuergutschrift zulässige Innovation:
- Routineaktivitäten zur Verbesserung der Produktqualität;
- Aktivitäten zur Anpassung eines bestehenden Produkts an die spezifischen Anforderungen eines Kunden;
- Aktivitäten zur Qualitätskontrolle und Standardisierung von Produkten.
Förderfähige Ausgaben
Im Rahmen dieser Aktivitäten sind die folgenden Ausgaben förderfähig, insbesondere für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.A) Personal: verstanden als Forscher und Techniker, sowohl direkt angestellt als auch über Verträge anderer Art, die direkt in den im Unternehmen intern durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsoperationen eingesetzt werden, im Rahmen ihres tatsächlichen Einsatzes in den F&E-bezogenen Aktivitäten. Ausgaben für junge Menschen bis 35 Jahre, die unbefristet in ihrer ersten Beschäftigung eingestellt wurden, einen Doktortitel besitzen oder promovieren oder einen Masterabschluss in technischen oder wissenschaftlichen Disziplinen haben und ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingesetzt werden, tragen mit einem Betrag von 150 % ihres Wertes zur Berechnungsgrundlage bei.
B) Abschreibungsbeträge, Leasing- oder Mietgebühren, sonstige Ausgaben für bewegliche Sachanlagen und Software, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten auch zur Herstellung von Prototypen oder Pilotanlagen verwendet werden. Diese Ausgaben werden in der Höhe berücksichtigt, in der sie gewöhnlich zur Ermittlung des Unternehmenseinkommens für die Steuerperiode der Nutzung abzugsfähig sind, und bis zu einer Gesamtobergrenze von 30 % der Personalausgaben. Abschreibungsbeträge für den Erwerb von Dritten, auch durch Nutzungslizenzen, von gewerblichen Schutzrechten (Marken, Patente, Urheberrechte...), die sich auf eine industrielle oder biotechnologische Erfindung beziehen, ..., bis zu einer Gesamtobergrenze von 1 Million Euro und unter der Bedingung, dass sie direkt und ausschließlich für die Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit den für die Steuergutschrift zulässigen F&E-Projekten verwendet werden.
C) Extra-muros-Forschungsverträge (an Dritte vergebene Forschung), deren Gegenstand die direkte Durchführung der für die Steuergutschrift zulässigen F&E-Aktivitäten durch den Auftragnehmer ist. Im Falle von Forschungsverträgen, die mit Universitäten und Forschungsinstituten mit Sitz im Staatsgebiet abgeschlossen wurden, tragen die Ausgaben mit einem Betrag von 150 % ihres Wertes zur Berechnungsgrundlage der Steuergutschrift bei.
Es ist wichtig zu betonen, dass Verträge mit Unternehmen oder Personen, die derselben Gruppe wie der Auftraggeber angehören, geltend gemacht werden können; für Innovations- und ökologische Transitionsaktivitäten gelten dieselben Regeln wie im Falle von technologischen Innovationsaktivitäten, die intern im Unternehmen durchgeführt werden.
Die folgenden Ausgaben sind für alle Arten von Aktivitäten anwendbar:
D) Beratungsleistungen und gleichwertige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den für die Steuergutschrift zulässigen F&E-Aktivitäten, bis zu einer Gesamtobergrenze von 20 % der zulässigen Personalausgaben oder der Extra-muros-Ausgaben.
E) Ausgaben für Materialien, Lieferungen und andere ähnliche Produkte, die in den für die Steuergutschrift zulässigen F&E-Projekten verwendet werden, die intern im Unternehmen durchgeführt werden, auch zur Herstellung von Prototypen oder Pilotanlagen, bis zu einer Obergrenze von 30 % der Personalausgaben oder der Extra-muros-Forschungsverträge.
